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Epilepsie im Kindergarten

Jedes Kind, auch ein epilepsiekrankes Kind, hat das gesetzlich festgelegte Anrecht auf den Besuch eines Kindergartens, denn der Kindergarten leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration. Daher sollten auch Eltern epilepsiekranker Kinder den Schritt wagen und ihr Kind in die neu gewonnene Selbstständigkeit entlassen. Aber: Welcher Kindergarten ist der richtige? Sind die Erzieher(-innen) entsprechend ausgebildet und können sie meinem Kind im Falle eines Anfalls helfen? Das sind nur einige der Bedenken, die sicherlich viele Eltern in dieser Zeit beschäftigen.

Auch für die Erzieher(-innen) ist die Integration von Kindern mit Epilepsie in die bestehende Kindergartengruppe sicherlich nicht alltäglich und eine kleine Herausforderung. Wie gehe ich mit dem Kind um? Wie schütze ich es vor Anfällen? Was tue ich bei einem Anfall? Das sind nur einige der aufkommenden Fragen.

Vorbereitung auf den Kindergarten-Alltag:
Wichtige Informationen für Eltern

Welcher Kindergarten ist der richtige?

Am wichtigsten bei der Wahl des Kindergartens ist natürlich, dass sich das Kind wohl fühlt und dass es Anreize für gemeinsames Spielen findet. Der ausgewählte Kindergarten sollte dem Entwicklungstand des Kindes angemessen sein und das Kind vom Angebot der Einrichtung sozial, emotional und geistig profitieren können. Stellt das Angebot allerdings eine Überforderung des Kindes dar, ist es ratsam, über einen alternativen Kindergarten nachzudenken.

Welchen Kindergarten ein epilepsiekrankes Kind besuchen sollte, hängt in erster Linie davon ab, ob bzw. welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Grundsätzlich gilt: Ein psychisch altersgerecht entwickeltes Kind kann den Regelkindergarten besuchen, auch wenn es unter Anfällen leidet. Ein geistig behindertes oder ausgeprägt verhaltensgestörtes Kind wird am sinnvollsten im Förderkindergarten betreut, und für ein Kind mit sehr aktiver Epilepsie, ist ein Sonderkindergarten für körper- oder geistig behinderte Kinder zu empfehlen.

Ein Förderkindergarten ist für die Entwicklung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen oftmals wertvoller als der turbulente Alltag in einem Regelkindergarten. Hier können Kinder in kleineren Gruppen von besonders geschulten Erzieherinnen intensiv betreut und entsprechend ihrer Fähigkeiten individuell gefördert werden. Sonderkindergärten für körper- und geistig behinderte Kinder bieten oft zusätzliche Therapieformen an, wie z.B. Physiotherapie, Logopädie, Musik- oder Tanztherapie. Welche Maßnahmen für das epilepsiekranke Kind geeignet sind, ist von einer qualifizierten Diagnose eines Kinderarztes oder Kinderpsychologen abhängig.

Letztendlich müssen die Eltern ein gutes Gefühl bei der Wahl des Kindergartens haben. Auch ein Regelkindergarten kann spezielle Maßnahmen, sogenannte Frühförderungen, für behinderte Kinder anbieten. So kann auch eine sogenannte "integrative Förderung" von behinderten und nicht behinderten Kindern in einem Regelkindergarten möglich werden.

Der Regelkindergarten

Nach reiflicher Überlegung haben Sie sich entschieden Ihr Kind in einen Regelkindergarten zu geben. Wie aber reagieren Sie, wenn Sie von Seiten der Kindergartenleitung oder einzelner Erzieher(-innen) auf Bedenken stoßen? Grundsätzlich darf weder die Aufnahme noch die Betreuung eines Kindes mit Epilepsie im Regelkindergarten verweigert werden. Die Kindergartenleitung und die Betreuer sind aber im Vorfeld ausführlich über die Krankheit des Kindes zu informieren, damit diese im Falle eines Anfalls richtig handeln können.

Bei der Beaufsichtigung von Menschen mit Epilepsie besteht keine besondere Haftungsverpflichtung. Somit ist auch die Haftung des Regelkindergartens auf die reguläre Beaufsichtigung und ggf. auf das Einhalten von Notfallmaßnahmen beschränkt. Trotzdem ist es hilfreich, wenn Sie schon den Kontakt zwischen Erzieherin und behandelndem Arzt vermitteln. So können die Betreuer sich direkt informieren, und Unsicherheiten werden ausgeräumt.

Verhaltensregeln gelten auch im Kindergarten
Wichtig für ein epilepsiekrankes Kind ist ein geregelter Tagesablauf. Das beinhaltet z.B. eine regelmäßige Medikamenteneinnahme und einen gesunden Schlafrhythmus. Es ist daher empfehlenswert, die Erzieher(-innen) im Kindergarten auf die Wichtigkeit von festen Ruhezeiten hinzuweisen. Für Spiele, die eine gewisse Verletzungsgefahr bedeuten, ist es sinnvoll, bestimmte Vorgehensweisen im Vorfeld abzusprechen. Zum Beispiel, dass bei Benutzung von Klettergerüsten eine sorgfältige Beobachtung des Kindes gewährleistet sein sollte.

Ständig im Austausch bleiben
Möglicherweise kommt es bei Ihrem epilepsiekranken Kind im Kindergarten zu Verhaltensänderungen. Diese können verschiedene Ursachen haben. Ihr Kind fühlt sich z.B. über- oder unterfordert, oder eine soziale Ausgrenzung ist für die Verhaltensauffälligkeiten verantwortlich. Bleiben Sie daher mit den Erziehern Ihres Kindes im regelmäßigen Austausch, damit Sie rechtzeitig über Auffälligkeiten informiert sind und die mögliche Ursache des veränderten Verhaltens schnell ermittelt werden kann.

Die Möglichkeit der Frühförderung

Alle Kinder, bei denen eine Entwicklungsstörung oder das Risiko einer solchen besteht, haben Anrecht auf eine Frühförderung. Hierunter versteht man pädagogische Hilfen und therapeutische Maßnahmen (wie z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie), die den Zeitraum der ersten Lebensjahre umfassen und sich bis zur Einschulung erstrecken können.

Die Frühförderung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sondern wird von den Jugendämtern (nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) oder den Sozialämtern (nach dem Bundessozialhilfegesetz BSHG) finanziert. Bis zum 3. Lebensjahr wird die Frühförderung ausschließlich über das BSHG finanziert und ist einkommensabhängig. Nach Antragstellung bei der zuständigen Behörde dauert das Bewilligungsverfahren etwa vier Wochen.

Es ist empfehlenswert, sich vorab bei der zuständigen Förderungsstelle über die Maßnahmen, die gefördert werden, und die Höhe der Kostenübernahme zu informieren. Abhängig vom Wohnort können die Leistungen der Frühförderung äußerst unterschiedlich sein. Daher hat der Gesetzgeber im Juni 2003 eine Rechtsverordnung erlassen, die "Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder", auch Frühförderungsverordnung (FrühV). Die FrühV regelt die Abgrenzung der medizinischen von den heilpädagogischen Leistungen, die Kostenübernahme durch die beteiligten Rehabilitationsträger sowie die Vereinbarung der Entgelte.

Weitere Informationen zur Frühförderung finden Sie unter www.fruehfoerderstellen.de

Ein ganz normaler Tag im Kindergarten:
Wichtige Informationen für Erzieher und Erzieherinnen

Eine unbeschwerte Zeit im Kindergarten ist für die Entwicklung eines jeden Kindes von großer Bedeutung - auch für ein epilepsiekrankes Kind. Daher sollte besonders dem epilepsiekranken Kind ein Leben ermöglicht werden, das so normal wie möglich ist. Das schließt den Besuch eines Kindergartens ein - egal ob es sich dabei um einen Regelkindergarten oder einen Förderkindergarten handelt. Die neu gewonnene Selbstständigkeit stärkt das Selbstbewusstsein des Kindes, und in der Gemeinschaft kann es sich sozial, emotional und geistig weiterentwickeln.

Ständig im Austausch bleiben
Personen, die die Aufsichtspflicht und Verantwortung für ein epilepsiekrankes Kind übernehmen, sollten ausführlich über die Erkrankung informiert werden. Der ständige Kontakt zu den Eltern des Kindes aber auch zum behandelnden Arzt kann hier hilfreich sein - auch um Unsicherheiten auszuräumen.

Generell gilt: Bei der Beaufsichtigung von Menschen mit Epilepsie besteht keine besondere Haftungsverpflichtung. Somit ist auch die Haftung des Kindergartens auf die reguläre Beaufsichtigung und ggf. auf das Einhalten von Notfallmaßnahmen beschränkt. Beobachten Sie bei einem epilepsiekranken Kind Verhaltens-auffälligkeiten, gilt es, die Ursache zu erkennen und zu beseitigen. Möglicherweise ist eine soziale Ausgrenzung für die Verhaltensauffälligkeiten verantwortlich. Suchen Sie das Gespräch mit den Eltern, um herauszufinden, was die Ursache des veränderten Verhaltens sein könnte.

Kindergartengruppe nicht unbedingt (vollständig) informieren
Überlegen Sie auch zusammen mit den Eltern, in wie weit die Kindergartengruppe über die Epilepsieerkrankung informiert werden soll. Je wahrscheinlicher das Auftreten eines Anfalls im Kindergarten ist, desto eher empfiehlt sich eine ausführliche Information aller möglichen Anwesenden. Denn die Konfrontation mit einem Anfall ist für die anwesenden Kinder leichter zu verarbeiten, wenn sie zuvor über einen möglichen Ernstfall informiert worden sind.

Selbstvertrauen des Kindes stärken

Ein epilepsiekrankes Kind hat häufig mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Schneller als gesunde Kinder kann es an seine Belastungsgrenze stoßen. Manchmal geht es bestimmten Aufgaben auch aus Angst von vornherein aus dem Weg. Aufgaben sollten daher so gestellt sein, dass sie bewältigt werden können. Auch ein Signal, welches vermittelt, dass in bestimmten Bereichen keine besondere Leistung erwartet wird, sondern dass allein das Bemühen zählt, kann für das Kind motivierend sein. Es ist also wichtig, nicht nur den Erfolg, sondern auch das Bemühen und den individuellen Einsatz anzuerkennen und zu loben. Um das Kind richtig einzuschätzen sollten Sie die Belastungsgrenze des Kindes regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls mit den Eltern oder/und dem Arzt abzustimmen.

Selbstständigkeit verbessern
Die Lebensqualität von epilepsiekranken Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsstörung kann verbessert werden, indem Betreuer und Eltern Selbständigkeit und Unabhängigkeit fördern. Im Rahmen eines gezielten Förderkonzeptes kann z.B. die Verbesserung einzelner Fertigkeiten (Stabilisierung der Handmotorik, Farben- und Formenerfassung etc.) im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich sollte der Entwicklungsförderung eine neuropsychologische Diagnostik durch den Arzt vorausgehen und das therapeutische Ziel mit den Eltern vereinbart werden.

Auch epilepsiekranke Kinder toben gerne
Gerade für sportliche Aktivitäten gilt: Wer nicht mitmacht, gerät schnell ins Abseits! Das kann für ein Kind entwicklungshemmende Folgen haben, die möglicherweise weitreichender sind als die Epilepsie. Besondere Risiken, wie z.B. beim Spielen auf Klettergerüsten, einem Trampolin oder im Plantschbecken, müssen allerdings erkannt, und eine entsprechende Beaufsichtigung sollte sichergestellt werden. So kann das epilepsiekranke Kind an sportlichen Aktivitäten teilnehmen und muss sich nicht als Außenseiter fühlen!

Bei einem Anfall Ruhe bewahren
Wie im Falle eines Anfalles zu handeln ist, sollte im Vorfeld zwischen Eltern und Erziehern besprochen werden. Wie verhalten sich die Erzieher dem betroffenen Kind gegenüber am besten? Wann sind die Eltern zu informieren? Wann ist es ratsam, den betreuenden Arzt herbeizurufen? Darüber sollten sich alle Aufsichtspersonen einig sein. Beruhigend ist, dass epileptische Anfälle in der Regel nach drei bis fünf Minuten von selbst aufhören. Sie werden tatsächlich nur in Ausnahmen zu Notfällen.

Generell gilt:

  • Ruhe bewahren!
  • Alle Gegenstände, die beim Sturz des Kindes eine Verletzungsgefahr darstellen (Stuhl, Spielzeug etc.), aus dem Weg räumen.
  • Das Kind vorsichtig, ohne es festzuhalten, so dirigieren, dass es sich bei einem Sturz nicht verletzen kann.
  • Beengende Kleidungsstücke am Hals lockern und ggf. Brille abnehmen.
  • Beim Kind bleiben bis der Anfall vorbei ist.
  • Andere Kinder beruhigen und erklären, was passiert ist.
  • Je nach Absprache die Eltern und den behandelnden Arzt informieren. Genaue Beobachtung und Beschreibung des Anfalls (Zeitpunkt, Verlauf, Dauer) sind wertvolle Informationen für den Arzt.

Auf keinen Fall:

  • Das Kind aufrichten.
  • Versuchen, die Bewegungen (Krämpfe) des Kindes zu stoppen und es festhalten.
  • Dem Kind etwas zwischen die Zähne zwängen.

Wenn die Erwachsenen mit dem Anfall eines Kindes zielgerichtet und sicher umgehen, wird das Geschehen bei den anderen Kindern keine Angst auslösen.

Anzeichen einer epileptischen Erkrankung

Über die Hälfte aller Epilepsien beginnen im Kindesalter. Eine epileptische Erkrankung äußert sich aber nicht immer in Form von gut erkennbaren Anfällen. Bei symptomarmen Anfällen kann lange Zeit übersehen werden, dass das Kind aufgrund einer Epilepsie oft zerstreut, abwesend oder unmotiviert wirkt. Eine unerkannte Epilepsie kann schwere Schäden für die Entwicklung der Persönlichkeit mit sich bringen. Daher ist es sinnvoll, dass Eltern und Erzieherinnen auch über unauffällige epileptische Anfallsformen informiert sind. Auffällige Beobachtungen sollten immer mit den Eltern besprochen werden, jedoch ist die eindeutige Diagnose auf jeden Fall einem Arzt zu überlassen.

Folgende Auffälligkeiten könnten auf eine Epilepsie hinweisen:

  • Absencen
    Das Kind unterbricht plötzlich seine Tätigkeit, ist für einige Sekunden abwesend, starrt vor sich hin oder wirkt verträumt. Dann fährt es mit seiner vorherigen Beschäftigung fort.
  • Myoklonien (Muskelzuckungen)
    Das Kind hat für kurze Zeit unkontrollierte Zuckungen am Körper.
  • Milde psychomotorische Anfälle
    Das Kind ist verwirrt, nimmt seine Umgebung nicht mehr richtig wahr und macht unter Umständen unkontrollierte Bewegungen.

    
    

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