Einen großen Teil ihrer Zeit verbringen Kinder in der Schule. Gerade in den ersten Jahren spielen nicht nur das Lernen des "kleinen Ein-Mal-Eins", sondern auch die Integration des Kindes in die Gruppe der Mitschüler und das Erlernen weiterer sozialer Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Daher ist insbesondere für Eltern epilepsiekranker Kinder die Wahl der richtigen Schule von großer Bedeutung.
Auch Kinder mit Epilepsie können und sollten, wenn möglich, eine Regelschule besuchen. Werden sie dort allerdings anders behandelt als die anderen Schüler, besteht die Gefahr, dass sie schnell zu Außenseitern werden. Zudem können in der Schule auftretende Anfälle andere Kinder möglicherweise verängstigen und dazu führen, dass sie sich von dem erkrankten Kind distanzieren. Aufgabe der Eltern und der Lehrer ist es daher, Freunde und Mitschüler über die Erkrankung des betroffenen Kindes zu informieren und ihnen die Angst vor den Anfällen zu nehmen. So kann von Anfang an dafür gesorgt werden, dass das an Epilepsie erkrankte Kind in der Gruppe der Mitschüler gut akzeptiert wird.
Begabung und Leistungsfähigkeit bestimmen die Schulform
Die meisten epilepsiekranken Kinder unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Intelligenz nicht von gesunden Kindern. Daher können sie, wie jedes gesunde Kind auch, eine Schule besuchen, die ihren Fähigkeiten und Begabungen entspricht. Gegen den Regelschulbesuch spricht also grundsätzlich nichts. Dennoch sollte eine neuropsychologische Untersuchung die Grundlage für die Wahl der Schulform sein.
Leidet das betroffene Kind häufig an Anfällen oder wird die Lern- und Leistungsfähigkeit des Kindes durch starke Medikamenten-Nebenwirkungen, längere Krankenhausaufenthalte oder soziale Ausgrenzung beeinträchtigt, kann es sinnvoll sein, das Kind in eine Schule für körperbehinderte Kinder einzuschulen. Hier werden Kinder in sehr kleinen Klassen individuell in allen Leistungsstufen gefördert. Da Epilepsie eine Körperbehinderung darstellt, hat das Kind, wenn es an Anfällen leidet, Anspruch auf einen Platz in einer solchen Schule.
Bei einer gleichzeitig bestehenden geistigen Behinderung des Kindes kann eine Betreuung in einer Sonderschule sinnvoll sein. Spezielle Schulen für epilepsiekranke Kinder gibt es in großen Epilepsiezentren, wie z.B. Raisdorf-Kiel, Bethel-Bielefeld und Kehl-Kork.
In Absprache mit den entsprechenden Fachleuten (Arzt, Schul- oder Neuropsychologe) haben Sie und Ihr Kind sich für eine Regelschule entschieden. Seien Sie sich aber darüber bewusst, dass nicht jeder Lehrer bereits ein epilepsiekrankes Kind in seiner Klasse hatte und mit der Situation umzugehen weiß. Bei Mitschülern lösen epileptische Anfälle oft Angst, Hilflosigkeit und Ratlosigkeit aus, und es besteht die Gefahr, dass es zu Ablehnung und Ausgrenzung des betroffenen Kindes kommt. Daher ist es sehr wichtig, Lehrer und (je nach Wissensstand der Klasse) auch die Mitschüler über die Krankheit Ihres Kindes genau zu informieren und bestimmte Vorgehensweisen und Fragen im Vorfeld zu klären: Was ist während eines Anfalls zu tun, wann muss ein Notarzt gerufen werden, wer ist im Notfall zu benachrichtigen, soll das Kind nach dem Anfall von der Schule abgeholt werden? Der Lehrer ist auch zu informieren, inwiefern die Leistungsfähigkeit des Kindes beeinträchtigt ist und ob das Kind am Sportunterricht und an anderen Aktivitäten, wie z.B. Schulausflügen, teilnehmen kann.
Ständig im Austausch bleiben
Um darüber informiert zu sein, ob sich Ihr Kind in der Schule wohl fühlt, wie es sich dort verhält und wie es mit den Lehrinhalten zurecht kommt, ist ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrern besonders wichtig. Verhaltensauffälligkeiten können so rechtzeitig erkannt und ihre Ursachen beseitigt werden. Mögliche Gründe für ein verändertes Verhalten Ihres Kindes können z.B. unerwünschte Nebenwirkungen infolge einer Medikamentenumstellung sein, oder Ihr Kind fühlt sich möglicherweise in der Schule über- oder unterfordert oder sozial ausgegrenzt.
Nützliches für Ausflüge und Schullandheim
Für einen geplanten Ausflug ins Schullandheim ist die Mitgabe einer Medikamentenbox mit einer Tageseinteilung für eine Woche (Dosette) hilfreich. Sie erleichtert Ihrem Kind die geregelte Medikamenteneinnahme. Zur Sicherheit sollte das Medikationsschema auf der Rückseite der Box notiert sein und das Kind mindestens eine zusätzliche Tagesdosis der Medikamente mit sich führen. Evtl. kann es für Sie auch beruhigend sein, wenn der Lehrer die Medikamenteneinnahme kontrolliert. Dies ist im Vorfeld zu vereinbaren.
Zur Vorsicht Notfallausweis mitgeben
Nicht nur im Schullandheim, sondern auch für den täglichen Weg zur Schule und auf Ausflügen kann das Mitführen eines Notfallausweises sehr sinnvoll sein. Sollte das Kind unterwegs einen Anfall erleiden, enthält er alle wichtigen Informationen für Ersthelfer, wie z.B. Eintragungen über das Krankheitsbild, Behandlungsmaßnahmen und die Medikation.
Kontakt zu Arzt und Eltern bietet Sicherheit
Bei der Beaufsichtigung von Kindern mit Epilepsie besteht keine besondere Haftungsverpflichtung. Somit ist auch die Haftung der Schule auf die reguläre Beaufsichtigung und ggf. auf das Einhalten von Notfallmaßnahmen beschränkt. Nur in Ausnahmefällen macht das Auftreten epileptischer Anfälle ein ärztliches Eingreifen oder besondere medizinische Maßnahmen erforderlich. Trotzdem ist es hilfreich, wenn Sie als Lehrer, vermittelt durch die Eltern des epilepsiekranken Kindes, schon im Vorfeld Kontakt zum behandelnden Arzt aufnehmen. So können Sie sich direkt über die Erkrankung informieren, und Unsicherheiten werden ausgeräumt. Auch die Eltern des epilepsiekranken Kindes können Ihnen sicherlich hilfreiche Tipps geben. Sind Sie ausreichend über die Erkrankung informiert, können Sie mit einem Anfall des Kindes sicherer und angstfrei umgehen. Auch die Mitschüler werden ein solches Erlebnis dann nicht als Bedrohung empfinden und sich eher hilfsbereit und rücksichtsvoll dem kranken Kind gegenüber verhalten.
Angemessene Hilfestellung ist wichtig
Ziel der Betreuung eines Kindes mit Epilepsie ist es, das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend zu unterstützen, sein Selbstbewusstsein zu stärken und es möglichst gut in die Gruppe zu integrieren. Überforderung, aber auch eine zu starke Behütung des betroffenen Schülers können Gegenteiliges bewirken. Halten Sie daher nicht jegliches Risiko vom Schüler fern, sondern bieten Sie ihm Hilfe, wenn er Unter-stützung braucht. Bei Freizeitaktivitäten und Sport ((Verlinkung zu Epilepsie und Sport))mit erhöhter Unfallgefahr ist in jedem Fall eine Aufsicht oder Hilfe zu gewährleisten.
Epileptische Anfälle erkennen Eine epileptische Erkrankung äußert sich nicht immer in Form von gut erkennbaren Anfällen oder dem typischen "Krampfanfall. Eine unerkannte Epilepsie aber kann ungünstig für die Entwicklung des Verhaltens und kognitiver Funktionen sein. Wenn Sie den Verdacht haben, dass auffälliges Verhalten oder starke Leistungsschwankungen durch epileptische Anfälle bedingt sein könnten, sollten Sie dies genau beobachten und offen mit den Eltern besprechen.
Bei einem Anfall Ruhe bewahren Eltern kennen Ablauf und Art der Anfälle ihres Kindes in der Regel sehr genau und können Lehrer gezielt darüber informieren, was im Falle eines Anfalls zu tun ist. Im Allgemeinen kann man sich an folgenden Regeln zur ersten Hilfe bei epileptischen Anfällen orientieren:
Generell gilt:
KEINESFALLS:
Nach dem Anfall:
Jetzt sollte der Arzt gerufen werden:
In der Regel ist es nicht nötig, bei einem epileptischen Anfall einen Arzt zu rufen. Es sei denn:
WICHTIG:
Unabhängig von der Schwere des Anfalls sind die Eltern des erkrankten Schülers über den Anfall zu informieren.