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Epilepsie und Sport

Grundsätzlich ist Sport auch für Epilepsie-Patienten in einem gewissen Rahmen gesund. Sport kann das körperliche und seelische Empfinden verbessern, sich günstig auf die Anfallssituation auswirken sowie das soziale Verhalten und die Selbstachtung fördern. Das gilt natürlich nicht nur für Erwachsene, sondern auch - und speziell für Kinder in ihrer Freizeit sowie im Sportunterricht. Allerdings ergeben sich auch Risiken, und nicht immer ist Sport für Epilepsie-Patienten geeignet.

Welche Risiken bestehen für Patienten mit Epilepsie?

Auch für gesunde Menschen gibt es keine Sportart, die frei von Unfall- oder Verletzungsrisiken ist. Bei Epilepsie-Patienten besteht jedoch insbesondere durch plötzlich auftretende Anfälle ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Daher ist die Sportart bei einer bestehenden Epilepsie-Erkrankung besonders sorgfältig auszuwählen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen. Eine sportliche Betätigung an Geräten sollte z.B. nur unter Aufsicht durchgeführt werden, beim Bergwandern sind Wege mit erhöhter Absturzgefahr zu meiden und Tauchen und Surfen sind grundsätzlich nicht zu empfehlen. Aber nicht nur das Risiko für die eigene Person, sondern auch die Gefährdung anderer Personen muss bei der Auswahl der Sportart bedacht werden. Bei Mannschaftssport sollten die Mitspieler und Personen, die im Sportverein eine Leitungsfunktion haben, in jedem Fall über die Epilepsie-Erkrankung informiert werden. Das reduziert das Risiko, dass der Epilepsie-Patient bei einem Anfall in eine ungünstige Lage kommt, und verhindert übersteigerte Reaktion der Außenstehenden (z.B. unnötiges Rufen des Notarztes). Kenntnisse über die Erkrankung helfen zudem allen beteiligten Personen, bei einem Anfall richtig zu reagieren und dem Betroffenen zu helfen.

Epilepsie und Sport: Die Auswahl der Sportart

Vor der Wahl einer bestimmten Sportart sind einige grundsätzliche Fragen zu klären. Dazu gehört die Frage nach der Anfallshäufigkeit und der Anfallsdauer des Epilepsie-Patienten. Besteht eine Anfallsfreiheit von einem Jahr und länger, können schon nahezu alle Sportarten betrieben werden. Treten die Anfälle öfter auf, empfiehlt es sich, sportliche Aktivitäten zu risikoreichen Tageszeiten nach Möglichkeit zu meiden. Außerdem sollte eine entsprechende Hilfestellung gewährleistet sein. Ebenso von Bedeutung kann das Auftreten einer Aura sein. Ab einem Alter von 10 Jahren können auch Kinder schon entsprechende Vorboten eines Anfalls erkennen. In diesem Fall können Schritte zur Unfallvermeidung (wie z.B. das Absteigen vom Fahrrad) unternommen werden.

Besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn eine Medikamenten-Umstellung oder ein Absetzen der Medikation ansteht. Da in diesen Situationen das Anfallsrisiko besonders hoch ist, sollte in Abstimmung mit dem Arzt entschieden werden, ob die gewählte Sportart weiter betrieben werden kann, oder vorrübergehend ausgesetzt werden sollte.

Einen Überblick zur Eignung der verschiedenen Sportarten finden sie hier:

Prinzipiell erlaubte Sportarten bei Epilepsie:

Mannschaftssportarten
Fußball, Handball, Hockey, Basketball, etc.
Leichtathletik
Ausnahme: Stabhochsprung
Breitensport
Fitness-Training / Turnen
an Geräten nur unter Aufsicht und gesichert durch Matten sowie Hilfestellung, Geräteturnen nicht über Brusthöhe
Wandern
Bergwandern nicht auf Hochgraten
Inline-Skating
Protektoren & Helm tragen!
Kegeln, Tanzen, Jogging, etc.
Tennis, Squash
problemlos bei Anfällen ohne Bewusstseinsverlust, sonst unter Aufsicht

Problematische Sportarten bei Epilepsie:

Skisport
Abfahrtslauf/Snowboard
Protektoren & Helm tragen!
nur bei im Anfall erhaltener Körperbeherrschung und nicht bei Anfällen mit Bewusstseinsverlust; nicht außerhalb markierter Pisten; nur in Begleitung
Langlauf
in Begleitung und bei Vermeiden rascher Abfahrten problemlos
Fahrrad fahren
Helm tragen!
nicht zu schnell; nicht in Gelände, in dem bei einem Sturz eine erhöhte Gefährdung besteht; kein Mountainbiking bei Anfällen mit Bewusstseinsverlust
Wassersport
Schwimmen, Segeln, Rudern
in Begleitung und mit Sicherheitsmaßnahmen (Schwimmweste/Schwimmkragen)
Surfen, Tauchen
nicht zu empfehlen
Reitsport
Helm tragen!
bei Stürzen Verletzungsgefahr, bei Anfällen ohne Bewusstseinsverlust und Körperbeherrschung im Anfall möglich

Nicht erlaubte Sportarten bei Epilepsie:

Motorsport,
Fallschirmspringen, Drachenfliegen u.ä.,
Boxen,
Diskus-, Speer- und Hammerwerfen,
Schießsport

Wassersport /Schwimmen- nur mit Vorsicht!
Insbesondere bei Ausübung von Wassersportarten können gefährliche Situationen für den Epilepsie-Patienten entstehen. Bei generalisierten Anfällen kommt es zu Beginn des Anfalls zu einer Ausatmung. Der Auftrieb im Wasser lässt nach und die Betroffenen sinken schneller ab. Zudem sind im Anfall die Schutzreflexe erloschen, so dass Wasser in die Lunge gelangen kann. In der zweiten, der klonischen Anfallsphase kommt es zunächst zu einer Einatmung. Unter Wasser ist ein zusätzliches Einatmen von Wasser in die Lunge die Folge, was zum Ertrinken führen kann. Sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen - wird der Epilepsie-Patient beispielsweise von einer anderen in Rettungsmaßnahmen geschulten Person begleitet oder ist er mit einer Schwimmweste/einem Schwimmkragen vor dem Ertrinken geschützt - kann er unter Umständen auch einige der gefährlicheren Wassersportarten ausüben. Auf das Schwimmen in offenen Gewässern sollten an Epilepsie erkrankte Menschen auf Grund der erschwerten Rettungsmaßnahmen jedoch nach Möglichkeit zu verzichten!

Epilepsie und Sport: Der Sportunterricht
Epilepsie bedeutet auch für Kinder nicht automatisch, dass körperliche Aktivität oder Sport verboten sind. Körperliche Anstrengung und Konzentration können erfahrungsgemäß sogar eher eine anfallsverhindernde Wirkung haben. Zudem fördert der Sportunterricht oder Sport im Verein das soziale Verhalten des Kindes. Es lernt, Regeln zu akzeptieren, sich zu integrieren und Rücksicht auf andere zu nehmen. Beachtung und Anerkennung fördern außerdem die Selbstachtung und verhindern eine Vereinsamung. Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht birgt hingegen die Gefahr, dass das Epilepsie-kranke Kind nicht nur vom Sport, sondern auch sozial ausgegrenzt wird. Dies kann für ein Kind entwicklungshemmende Folgen haben, die weitreichender sind als die einer Epilepsie-Erkrankung.

Wie auch bei Erwachsenen sind viele Sportarten, wie z.B. Leichtathletik, Bodenturnen oder Ballspiele (außer Kopfballtraining), in der Regel problemlos. Vorsicht ist hingegen geboten bei Sportarten mit Absturzgefahr. Schon bei geringen Höhen ist stets eine ausreichende Hilfestellung zu gewährleisten. Klettern am Seil oder an der Stange über die Höhe der üblichen Hilfestellung hinaus sind hingegen zu vermeiden. Ebenso ist beim Umgang mit Wasser Vorsicht geboten. Ein Anfall im Wasser kann zum Ertrinken des Kindes führen. Daher sollte beim Schwimmen immer eine eigene Aufsichtsperson für das Epilepsie-kranke Kind zuständig sein.

Was gilt für die Aufsichtsperson?
Bei Unfällen durch Anfälle im Sportunterricht haftet die Aufsichtsperson nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ihre Verantwortung liegt nicht darin, jegliches Risiko vom Epilepsie-kranken Kind fernzuhalten. Es ist nicht möglich, einen Menschen mit Epilepsie auf Schritt und Tritt zu beaufsichtigen.


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