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Epilepsie im Alltag

Epilepsie und Lebensführung

    Epilepsie und Beruf

      Epilepsie und Autofahren

        Epilepsie und Schwerbehinderung

          Epilepsie und Sport

            Epilepsie im höheren Lebensalter

              Epilepsie-Verletzungen und Todesursachen/SUDEP

                Epilepsie und Lebensführung

                Was ist im Alltag zu beachten?

                Für Epilepsie-Patienten kann eine geregelte Lebensführung erhebliche Vorteile bieten. Insbesondere bei Vorliegen einer idiopathisch-generalisierten Epilepsie können ein geregelter Tagesablauf, ausreichend Schlaf und das Einhalten eines konstanten Schlafrhythmus bereits dazu beitragen, die Anfallshäufigkeit zu reduzieren. Auch das Vermeiden von Anfallsauslösungen durch individuelle Reizfaktoren und von starken Belastungen kann Anfälle vermeiden helfen.

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                Können Alkohol oder Nikotin einen epileptischen Anfall auslösen?

                Alkoholgenuss in erheblichem Umfang kann das Auftreten epileptischer Anfälle begünstigen. Gegen den gelegentlichen Genuss kleiner Mengen (z.B. ein Glas Wein) ist dagegen nichts einzuwenden. Zu beachten ist jedoch, dass es zu verschiedenen Wechselwirkungen mit dem eingenommenen Antiepileptikum kommen kann. So kann der zusätzliche Genuss von Alkohol zu vermehrter Müdigkeit und zu einer schlechteren kognitiven Leistungsfähigkeit führen. Daneben kann ein Alkoholkonsum in größerem Umfang den Stoffwechsel vieler Antiepileptika beeinflussen und damit ihre Wirksamkeit vermindern.

                Nikotin hat hingegen keinen unmittelbaren Effekt auf die Epilepsie. Langjähriges Rauchen kann allerdings indirekt, durch Förderung einer Arteriosklerose, das Gehirn schädigen und die Anfallsschwelle senken.

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                Welche Vorkehrungen kann der Epilepsie-Patient treffen, um sich vor Verletzungen in der Wohnung zu schützen?

                Eine Reihe einfacher Verhaltensregeln kann helfen, potentiell gefährliche Situationen zu vermeiden. Gefahren können insbesondere in Situationen bestehen, in denen es im Rahmen von Anfällen zu Verletzungen kommen kann. Hierzu zählen:

                • Baden im Schwimmbad oder in der Badewanne ohne Aufsicht (meist ist es günstiger zu duschen als zu baden)
                • Duschen ohne Temperaturregelung (bei Anfällen kann es zu Verbrühungen kommen, die ein Wasserthermostat verhindern kann)
                • Rauchen im Bett (Brandgefahr!)
                • Verwendung weicher Federkissen (hier kann bei Anfällen eine Erstickungsgefahr bestehen; kleine und härtere Kissen haben hier Vorteile)
                • Stürze aus dem Bett bei nächtlichen Anfällen können durch niedrigere Betten weniger gefährlich sein
                • Bei Anfällen mit Bindung an die frühen Morgenstunden kann das frühere Wecken das Auftreten auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz vermeiden helfen; Sturzanfälle sind weniger gefährlich, wenn Abstand zu Straßen oder Gewässern eingehalten wird
                • Scharfe Kanten in der Wohnung (z.B. an Möbeln oder Heizkörpern) können durch Verkleidungen weniger gefährlich sein
                • Patienten sollten sich möglichst nicht in Räumen einschließen; bei Toiletten kann ein "Besetzt"-Schild dazu beitragen, dass jederzeit Hilfe geleistet werden kann
                • Radfahren sollte grundsätzlich nur mit Helm erfolgen; die Nutzung wenig befahrener Strecken senkt das Risiko für gefährliche Unfälle
                • Bei Arbeiten am Herd kann das Nutzen der hinteren Herdplatten das Risiko von Verbrennungen mindern helfen; kurze Wege beim Transport heißer Speisen sind vorteilhaft

                Die Bedeutung dieser Schutzmaßnahmen hängt von der Schwere der Anfälle ab; keinesfalls sollten sie dazu führen, dass Patienten in ihren Alltagstätigkeiten unnötig eingeschränkt werden.

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                Wie wichtig ist die regelmäßige Einnahme von Antiepileptika?

                Antiepileptika entfalten ihre Wirkung am verlässlichsten, wenn ihr Blutspiegel konstant ist. Daher ist eine regelmäßige Einnahme besonders wichtig – ohne allerdings auf die Minute genau sein zu müssen.

                Die Einnahmeintervalle der Antiepileptika werden von ihrer Halbwertzeit bestimmt. Ist die Halbwertszeit niedrig, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffkonzentration im Blut sehr schnell abnimmt und zu gering wird, um eine ausreichende Anfallskontrolle zu gewährleisten. Hier empfiehlt sich eine mehrmalige Einnahme der gleichen Wirkstoffmenge über den Tag verteilt. Medikamente mit einer längeren Halbwertzeit weisen stabilere Wirkstoffkonzentrationen im Blut auf und erlauben längere Abstände zwischen den Einnahmen.

                Am besten wird die Einnahme des Antiepileptikums an einen im Alltag immer wiederkehrenden Vorgang gekoppelt, wie z.B. das Zähneputzen. Eine Einnahme zu den Mahlzeiten ist nicht erforderlich, empfiehlt sich aber bei empfindlichem Magen. Um sicher zu gehen, dass alle Medikamente wie geplant eingenommen werden, ist die Verwendung einer Dosette (Dosierbox) sinnvoll. In dieser können die Tabletten für den Tag oder auch die Woche vorbereitet werden.

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                Epilepsie und Beruf

                Gibt es Einschränkungen bei der Berufswahl?

                Menschen mit einer Epilepsie werden häufig immer noch als Behinderte betrachtet, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen sollten. Im Allgemeinen ist eine Epilepsie aber kein Hinderungsgrund für eine berufliche Tätigkeit.

                Grundsätzlich sollten sich Epilepsie-Patienten zuerst überlegen, welcher Beruf ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Im zweiten Schritt gilt es dann zu klären, inwieweit sich dieser Beruf auch mit einer Anfallserkrankung verträgt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die medizinische Diagnose der Epilepsieform. Bei vielen Arten von Epilepsien kann durch Medikamente eine dauerhafte Anfallsfreiheit erzielt werden, so dass berufliche Einschränkungen nicht längerfristig gegeben sein müssen.

                Im Wesentlichen ergeben sich Gefährdungen und berufliche Einschränkungen durch die Art der Anfälle:

                • wenn Bewusstseinstörungen im Rahmen eines Anfalles auftreten
                • wenn Stürze im Rahmen der Anfälle vorkommen
                • wenn eine Störung der Kontrolle der Willkürmotorik im Rahmen eines Anfalles auftritt
                • wenn nach einem Anfall eine längere Phase mit Bewusstseinstrübung oder der Situation unangemessenen Handlungen besteht

                 

                Daneben ist von Bedeutung, ob die erforderliche antiepileptische Medikation ohne Nebenwirkungen vertragen wird.

                Es gilt, im Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder mit dem Arbeitgeber abzuschätzen, inwieweit die oben beschrieben Anfallselemente zu einer Eigen- oder Fremdgefährdung bei der Arbeit führen können, bzw. inwieweit durch diese Anfallselemente auch Schaden bei der Arbeit entstehen kann (z.B. Fehlbuchungen, Geräte abschalten etc.).

                Als positiv zu bewerten ist z.B.:

                • wenn Anfälle nur schlafgebunden auftreten
                • wenn ein Vorgefühl (Aura) verlässlich vor einem Anfall auftritt, welches es gestattet, eine Tätigkeit zu unterbrechen bzw. sich in Sicherheit zu bringen
                • wenn während eine Anfalls das Bewusstsein immer erhalten ist und es zu keinen schwerwiegenden motorischen Beeinträchtigungen kommt
                • wenn unter Medikamentenbehandlung oder nach einem epilepsiechirurgischen Eingriff eine Anfallsfreiheit seit einem Jahr besteht

                Aber auch hier gilt es, im Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu klären, inwieweit die Anfallssituation des Epilepsie-Patienten mit der gewählten Arbeit vereinbar ist.

                Problematische Berufe bei Bestehen unkontrollierter Anfälle sind u.a.:

                • Arbeiten mit Absturzgefahr (Dachdecker, Schornsteinfeger etc.)
                • Arbeiten an offenem Wasser und Feuer
                • Arbeiten an Starkstrom und ungeschützten Maschinen
                • Arbeiten als Berufskraftfahrer (s. auch Epilepsie und Führerschein)
                • Überwachungs- und Steuertätigkeiten mit Gefährdung dritter Personen

                 

                Ebenfalls ungünstig können sein:

                • Arbeitsplätze mit besonderer Hitze, Kälte, Lärmentwicklung
                • Arbeiten in einer Umgebung mit Flackerlicht
                • Arbeiten mit Publikumsverkehr
                • Arbeiten in Wechselschicht
                • Arbeiten unter starkem psychischen Stress

                Zudem gibt es eine Reihe von Berufen, die an den Besitz eines Führerscheins gebunden sind. Wenn aufgrund der Epilepsie ein Kraftfahrzeug nicht geführt werden darf, so kann ein möglicherweise sonst geeignet erscheinender Beruf nicht ausgeübt werden (s. auch Epilepsie und Führerschein).

                Geeignet sind dagegen u.a. Bürotätigkeiten wie Sekretärin, akademische Berufe, Tätigkeiten am Computer etc.

                Manchmal können innerbetriebliche Veränderungen dazu beitragen, die berufliche Tätigkeit an die durch die Epilepsie bedingten Einschränkungen anzupassen (z.B. Anbringung von Schutzeinrichtungen an Geräten, innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel, seltene Tätigkeiten durch Kollegen erledigen lassen).

                Für Patienten mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen bestehen zudem Ausnahmeregelungen im Zulassungsverfahren der ZVS zum Studium, die die Chancen auf den gewünschten Studienplatz verbessern können.

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                Was ist vor dem Eintritt ins Berufsleben zu beachten?

                Jugendlichen ist zu empfehlen, sich etwa ein bis zwei Jahre vor dem Schulabschluss an eine Berufsberatung zu wenden, um berufliche Wünsche mit den Einschränkungen aufgrund ihrer Epilepsie-Erkrankung in Einklang zu bringen. So kann einem Abbruch der Ausbildung bzw. einer Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden.

                Vor dem Eintritt ins Berufsleben sollte eine bestmögliche Anfallskontrolle durch Optimierung der Therapie erzielt werden. Wurde bisher keine Anfallsfreiheit erreicht bzw. ist diese mit erheblichen Nebenwirkungen der Medikamente verbunden, ist es ratsam, eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrum hinzuzuziehen.

                Stellt die Epilepsie eine starke Beeinträchtigung dar oder bestehen weitere Einschränkungen, wie z.B. eine Lernbehinderung oder eine körperliche Behinderung, so können jugendliche Epilepsie-Patienten ihre Ausbildung auch in einem Berufsbildungswerk durchführen. Ansprechpartner und Kostenträger für die Ausbildung im Berufsbildungswerk ist die Bundesanstalt für Arbeit.

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                Was ist zu tun, wenn sich bei einem berufstätigen Erwachsenen eine Epilepsie neu entwickelt?

                In diesem Fall sollte der Betroffene sich von einem auf Epilepsie spezialisierten Nervenarzt beraten lassen oder eine Epilepsieambulanz oder ein Epilepsiezentrum aufsuchen, um die Frage seiner beruflichen Zukunft zu klären. Ist der Verbleib im bisherigen Beruf zu vertreten oder ist eine Umschulung zu empfehlen? Die Frage ist für jeden Einzelfall individuell zu erörtern. Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung ist zu bedenken, dass es bei dem Betroffenen durch die Herausnahme aus seinem gewohnten Berufsalltag zu einer zusätzlichen psychischen Belastung kommen kann. Daher sollte zunächst versucht werden, den ursprünglichen Arbeitsplatz zu erhalten. Zusätzliche Schutzvorkehrungen, die den Arbeitsplatz für den Epilepsie-Patienten sicherer machen, können dazu beitragen.

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                Wer haftet bei einem Unfall am Arbeitsplatz?

                Tritt während der Arbeitszeit ein epileptischer Anfall auf und kommt es dabei zu einem Unfall, handelt es sich normalerweise nicht um einen Arbeitsunfall. Zuständig für diesen Unfall ist die Krankenversicherung. Wenn hingegen aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes eine zusätzliche Unfallgefährdung vorliegt ("erhöhte Betriebsgefahr"), die das Risiko bei einem Anfall über das alltägliche Risiko erhöht (etwa bei Arbeiten an offenen Maschinen), so liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall haftet die Berufsgenossenschaft.

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                Sollte ein an Epilepsie erkrankter Mensch am Arbeitsplatz offen mit seiner Erkrankung umgehen?

                Bei Bewerbungsgesprächen ist ein Arbeitnehmer bzw. Auszubildender, der an Epilepsie erkrankt ist und weiterhin unter Anfällen leidet, verpflichtet, dem Arbeitgeber die Erkrankung mitzuteilen. Dies gilt nicht, wenn Anfälle seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten sind, an den Schlaf gebunden sind oder so leicht ablaufen, dass sie nicht zu einer Beeinträchtigung der beruflichen Arbeit führen. Die Pflicht zur Angabe besteht auch dann, wenn vom Arbeitgeber nicht nach Krankheiten gefragt wird, wenn Anfälle die vorgesehene Tätigkeit z.B. durch Fremd- oder Eigengefährdung oder auch sekundäre Schädigungen infolge von Fehlleistungen beeinträchtigen. Auch Nebenwirkungen von Medikamenten, die zu einer Minderung der Leistung am Arbeitsplatz führen können, können maßgeblich sein für eine Information des Arbeitgebers. Sowohl für Anfälle als auch für andere Epilepsie-assoziierte Probleme gilt, dass die Informationspflicht abhängig ist von der Beschaffenheit des individuellen Arbeitsplatzes und von den Anforderungen, die hier an den Arbeitnehmer gestellt werden.

                Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Arbeitskollegen über eine bestehende Epilepsie-Erkrankung zu informieren, denn nur dann können sie im Falle eines Anfalls richtig reagieren und dem Betroffenen helfen. Allerdings ist die Epilepsie auch heute noch mit vielen Vorurteilen behaftet. Unkenntnisse über das Krankheitsbild können dazu führen, dem an Epilepsie erkrankten Berufsbewerber den Eintritt ins Berufsleben zu erschweren, den an Epilepsie erkrankten Arbeitskollegen als weniger leistungsfähig einzustufen oder ihm den Erhalt des Arbeitsplatzes zu erschweren. Daher ist im Einzelfall abzuwägen, wie offen der Betroffene mit seiner Erkrankung umgehen möchte.

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                Epilepsie und Autofahren

                Besteht bei Epilepsie-Patienten eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit?

                Epilepsie ist eine Erkrankung, die mit Einschränkungen bzw. dem Verlust des Bewusstseins einhergehen kann, und ist daher insbesondere im Straßenverkehr mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Setzt sich ein Epilepsie-Patient hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs, gefährdet er bei einem plötzlich auftretenden Anfall nicht nur die eigene Person, sondern auch mitfahrende und völlig unbeteiligte Straßenverkehrsteilnehmer – und zwar nicht nur dann, wenn es zu einem Verlust des Bewusstseins kommt. Auch kleine Anfälle, die zu Beeinträchtigungen im Gesichtsfeld, Störungen des Hörvermögens oder der Beweglichkeit (z.B. durch Verkrampfungen) führen, können die Fahrtauglichkeit des Epilepsie-Patienten aufheben.

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                Gibt es Richtlinien zur Kraftfahrereignung bei Epilepsie-Erkrankungen?

                Vor etwa 30 Jahren war es einem Epilepsie-Patienten nicht erlaubt, selbst ein Kraftfahrzeug zu führen. Inzwischen beurteilt man die Fahrtauglichkeit differenzierter und macht sie von der jeweiligen Epilepsie-Form (einmaliger Anfall/neu entstandene, behandelbare Epilepsie/langjährige, therapieresistente Epilepsie) sowie vom Anfallstyp (mit oder ohne Bewusstseinsstörung), dem tageszeitlichen Auftreten und von der medikamentösen Behandlung abhängig.

                Geregelt wird die Fahrtauglichkeit bei Epilepsie-Patienten durch die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" des Bundesamtes für Straßenwesen. Diese Leitlinien sind nicht gesetzlich zwingend, sondern als Empfehlung anzusehen. In den Richtlinien wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: dem Führen eines Personenkraftwagens oder Motorrades (Gruppe 1) und dem eines Lastkraftwagens sowie beruflichem Personentransport (Gruppe 2).

                Gruppe 1: Führen eines Personenkraftwagens (Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg) oder Motorrades:

                "Wer unter persistierenden epileptischen Anfällen oder anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen leidet, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, solange ein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven besteht." So lautet es in den "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung". Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel.

                Immer, wenn anzunehmen ist, dass in Zukunft infolge der antiepileptischen Behandlung oder aufgrund des natürlichen Verlaufs der Erkrankung keine Anfälle mehr auftreten werden bzw. das Anfallsrisiko sehr gering ist, geht man davon aus, dass die betroffene Person wieder ein Fahrzeug führen kann. So kann beispielsweise nach einem einmaligen epileptischen Anfall im Sinne eines Gelegenheitsanfalles ohne Hinweis auf eine Hirnverletzung bzw. beginnende Epilepsie nach 3- bis 6-monatiger anfallsfreier Beobachtungszeit die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. In der Regel beträgt das geforderte anfallsfreie Intervall ein Jahr.

                In seltenen Ausnahmen kann dem Epilepsie-Patienten die Fahrerlaubnis auch erteilt werden, wenn er weiter unter epileptischen Anfällen leidet. Dies gilt dann, wenn die Anfälle mehr als drei Jahre lang ausschließlich an den Schlaf gebunden aufgetreten sind oder wenn die epileptischen Anfälle so mild waren, dass sie nicht zu einer Bewusstseinsstörung oder motorischen, sensorischen oder kognitiven Behinderung geführt haben. In diesem Fall darf aber nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung keine relevante Ausdehnung der Anfallssymptomatik und kein Übergang zu komplex-fokalen oder generalisierten Anfällen erkennbar sein.

                Weitere Bestimmungen auf einen Blick:

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                Bei Fahrerlaubnisinhabern oder -bewerbern, die dauernd mit Antiepileptika behandelt werden müssen, dürfen keine Intoxikationen oder anderen unerwünschten zentralnervösen Nebenwirkungen erkennbar sein.

                Gruppe 2: Führen eines Lastkraftwagens und beruflicher Personentransport

                Die Richtlinien für das Führen eines Lkw und für den beruflichen Personentransport sind wesentlich strenger als für das Führen eines Pkw zur privaten Nutzung, denn im Falle eines Verkehrsunfalls ist nicht nur die eigene Person, sondern sind in besonderem Maße auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Schon beim ersten epileptischen Anfall sollte eine Fahrpause von zwei Jahren eingelegt werden. Ist bereits ein zweiter Anfall aufgetreten, ist die Fahrerlaubnis nach einer 5-jährigen Fahrpause nur dann wieder zu erteilen, wenn der Patient während der gesamten Zeit ohne Medikamente anfallsfrei war.

                Weitere Bestimmungen auf einen Blick:

                 

                Bei Fahrerlaubnisinhabern beider Gruppen sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig: zunächst nach einem Jahr, nachfolgend nach zwei und schließlich im Abstand von vier Jahren. Nicht bei allen Epilepsieformen muss hierbei das EEG frei von epileptischen Entladungen sein.

                Was ist vor und nach dem Erwerb des Führerscheins zu beachten?

                In der Zeit vor Erreichen der Fahrtauglichkeit und auch danach ist es sinnvoll, seine Anfallssituation zu dokumentieren. Hilfreich ist das Führen eines Anfallskalenders.

                Bewerber der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 müssen sich einer Voruntersuchung unterziehen.

                Treten nach dem Erwerb des Führerscheins erneut Anfälle auf, so sollte der Epilepsie-Patient unbedingt mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten, um das Anfallsgeschehen und die Frage der Fahrerlaubnisunterbrechung abzuklären.

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                Was muss den Verwaltungsbehörden mitgeteilt werden?

                Beim Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Frage nach einer Epilepsie bei Vorliegen dieser Erkrankung auf dem Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde bestätigt werden. Gelegenheitsanfälle, die zu früheren Zeitpunkten stattgefunden haben, müssen nicht angegeben werden. Bewerber für die Führerscheinklassen der Gruppe 2 (Lkw, Personentransport) müssen sich generell Vorsorgeuntersuchungen unterziehen.

                Ist eine an Epilepise erkrankte Person im Besitz eines Führerscheins, ist sie grundsätzlich nicht verpflichtet, den Verwaltungsbehörden einen erneut aufgetretenen Anfall mitzuteilen. Trotzdem sollte sie in einem solchen Fall unbedingt mit dem behandelnden Arzt das Anfallsgeschehen und die Frage der Fahrerlaubnisunterbrechung abklären. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs sind insbesondere bei Epilepsie-Patienten entsprechende Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung wichtige persönliche Voraussetzungen.

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                Bin ich als Epilepsie-Patient nach einem Autounfall meinen Führerschein los?

                Epilepsie-Patienten, die einen Autounfall verursachen, ohne dass ein Anfallsereignis als Ursache zu betrachten ist, darf der Führerschein von der Polizei nicht einfach eingezogen werden. Dies gilt allerdings nur für Personen, die nach dem geforderte anfallsfreien Zeitraum wieder privat ein Fahrzeug führen dürfen. Fährt ein nicht anfallsfreier Patient trotz Verbot Auto und verursacht – auch ohne Anfall – einen Unfall, verstößt er gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung. In diesem Fall haftet die Versicherung nicht.

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                Wer kontrolliert die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs?

                Der behandelnde Arzt hat die Pflicht, die Fahrtauglichkeit seines Epilepsie-Patienten gemäß den Begutachtungsleitlinien 2000 zu beurteilen und zu dokumentieren. Er muss sich dabei vollständig auf die Angaben seines Patienten und die der Angehörigen verlassen können. Voraussetzung für die ärztliche Beratung ist daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Patienten.

                Ist die Fahrtauglichkeit des Epilepsie-Patienten nicht gegeben, muss er dies dem Patienten gegenüber eindeutig äußern. Eine Meldepflicht gegenüber den Straßenverkehrsbehörden besteht nicht, lediglich ein Melderecht. Von diesem wird der Arzt in der Regel nur bei unverantwortlichem Umgang des Patienten und einer Gefährdungsmöglichkeit anderer Gebrauch machen.

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                Wer erstellt, wenn notwendig, ein Fahrtauglichkeitsgutachten?

                Fahrtauglichkeitsgutachten werden durch entsprechend vorgebildete Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation (meist Neurologen, Psychiater), Ärzte des Gesundheitsamtes, Ärzte der öffentlichen Verwaltung oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" erstellt. Der begutachtende Arzt sollte nicht zugleich der behandelnde Arzt sein. Listen qualifizierter Ärzte sind bei den Ärztekammern erhältlich.

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                Epilepsie und Schwerbehinderung

                Hat ein Epilepsie-Patient Anspruch auf einen (Schwer)-Behindertenausweis?

                Die Epilepsie ist eine Erkrankung, die eine Behinderung oder sogar eine Schwerbehinderung darstellt. Demzufolge hat jeder Epilepsie-Patient Anspruch auf einen Behindertenausweis. Da dieser aber nicht nur Vorteile bietet, sondern auch mit Nachteilen verbunden sein kann, sollte der Epilepsie-Patient zuvor abwägen, ob die Anerkennung einer Behinderung für ihn sinnvoll ist.

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                Welche Vor- bzw. Nachteile hat die Anerkennung der Behinderung?

                Vorteile:
                Bei Kindern und Jugendlichen kann der Behindertenausweis die Situation der Eltern erleichtern (z.B. durch steuerliche Vorteile). Wesentliche Vorteile des Schwerbehindertenausweises für Epilepsie-Patienten im Berufsleben sind ein spezieller Kündigungsschutz, fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei Vollbeschäftigung und steuerliche Vergünstigungen. Auch der Arbeitgeber erhält zum Teil erhebliche Förderungen, wenn er einen schwerbehinderten Bewerber einstellt.

                Nachteile:
                Unter Kindern und Jugendlichen kann sich die Anerkennung der Behinderung negativ auswirken, da das an Epilepsie erkrankte Kind bzw. der Jugendliche einen Sonderstatus einnimmt und die Gefahr einer Ausgrenzung besteht. Bei Jugendlichen im berufsfähigen Alter bzw. bei Erwachsenen kann die Anerkennung einer Behinderung die Stellensuche erschweren. Dies kann insbesondere in der Phase der Berufsorientierung für den Epilepsie-Patienten sehr enttäuschend sein. Je höher die Behinderung graduell eingestuft wird, desto größere Zweifel an der Belastbarkeit des Bewerbers können beim Arbeitgeber entstehen.

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                Wo wird der (Schwer-)Behindertenausweis beantragt?

                Antragsformulare zur Anerkennung als (Schwer-)Behinderter erhält der Epilepsie-Patient über das Versorgungsamt, die Hauptfürsorgestelle, die Schwerbehinderten-Vertrauensstelle im Betrieb, andere Beratungsstellen der Sozialbehörde oder über den Sozialdienst im Krankenhaus. Bei Antragstellung sollten Art und Auswirkungen des Anfallsleidens möglichst genau geschildert werden. Folgeschäden, psychische Auswirkungen, Schmerzen oder sonstige Gesundheitsstörungen sind ebenfalls anzugeben. Ratsam ist es auch, ärztliche Befunde zusammen mit dem Antragsformular abzugeben. Sobald der Behindertenausweis beantragt ist, prüft die entsprechende Institution, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung ist.

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                Wie wird der Grad der Behinderung eingeschätzt?

                Der Grad der Behinderung (GdB) bzw. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird vom Schwerbehinderten- bzw. sozialen Entschädigungsrecht vorgegeben. Bei der Bewertung werden die Art, Schwere, Häufigkeit sowie die tageszeitliche Verteilung der Anfälle (zusammengefasst unter dem Begriff Semiologie) bewertet. Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB von 50 Prozent ausgestellt.

                Eine Übersicht über die Einschätzung des Grades der Behinderung liefert die nachfolgende Tabelle:

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                Liegt eine drei Jahre anhaltende Anfallsfreiheit vor, so wird bei weiterer Notwendigkeit einer antikonvulsiven Behandlung wegen fortbestehender Anfallsbereitschaft ein GdB/MdE-Grad von 30 zugrunde gelegt. Besteht ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit, so gilt das Anfallsleiden als abgeklungen. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB/MdE-Grad mehr anzunehmen.

                Neben dieser Grundeinschätzung des Behindertengrades gibt es entsprechende Vergünstigungen (Nachteilsausgleich), die gemäß Schwerbehindertenrecht als Merkzeichen im Behindertenausweis eingetragen werden. Sie haben folgende Bedeutung:

                 

                Epilepsie und Sport

                Ist Sport für Epilepsie-Patienten gesund?

                Grundsätzlich ist Sport wie für alle Menschen auch für Epilepsie-Patienten in einem gewissen Rahmen gesund. Sport kann das körperliche und seelische Empfinden verbessern sowie das soziale Verhalten und die Selbstachtung fördern. Und Sport kann sich auch günstig auf die Anfallssituation auswirken. Allerdings ergeben sich auch Risiken, und nicht alle Sportarten sind für Epilepsie-Patienten geeignet.

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                Welche Risiken bestehen bei sportlicher Betätigung?

                Es gibt keine Sportart, die frei von Unfall- oder Verletzungsrisiken ist. Bei Epilepsie-Patienten besteht jedoch insbesondere durch plötzlich auftretende Anfälle ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Daher ist die Sportart bei einer bestehenden Epilepsie-Erkrankung besonders sorgfältig auszuwählen bzw. sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Eine sportliche Betätigung an Geräten sollte z.B. nur unter Aufsicht durchgeführt werden, beim Bergwandern sind Wege mit erhöhter Absturzgefahr zu meiden und Tauchen und Surfen sind grundsätzlich nicht zu empfehlen.

                Aber nicht nur das Risiko für die eigene Person, sondern auch die Gefährdung anderer Personen sollte bei der Wahl der Sportart bedacht werden. Bei Mannschaftssport sind die Mitspieler und Personen, die im Sportverein eine Leitungsfunktion haben, in jedem Fall über die Epilepsie-Erkrankung zu informieren. Das reduziert das Risiko, dass der Epilepsie-Patient bei einem Anfall in eine ungünstige Lage kommt, und verhindert übersteigerte Reaktion der Außenstehenden (unnötiges Rufen des Notarztes). Kenntnisse über die Erkrankung helfen zudem allen beteiligten Personen, bei einem Anfall richtig zu reagieren und dem Betroffenen zu helfen.

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                Welche Sportarten sind für Epilepsie-Patienten geeignet?

                Generell gilt: nicht zu hoch, nicht zu schnell, nicht ins Wasser! Insbesondere bei Ausübung von Wassersportarten können gefährliche Situationen für den Epilepsie-Patienten entstehen. Bei generalisierten Anfällen kommt es zu Beginn des Anfalls zu einer Ausatmung. Der Auftrieb im Wasser lässt nach und die Betroffenen sinken schneller ab. Zudem sind im Anfall die Schutzreflexe erloschen, so dass Wasser in die Lunge gelangen kann. In der zweiten, der klonischen Anfallsphase kommt es zunächst zu einer Einatmung. Unter Wasser ist ein zusätzliches Einatmen von Wasser in die Lunge die Folge, was zum Ertrinken führen kann.

                Sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen – wird der Epilepsie-Patient beispielsweise von einer anderen Person begleitet oder ist er mit einer Schwimmweste/einem Schwimmkragen vor dem Ertrinken geschützt – kann er unter Umständen auch einige der gefährlicheren Sportarten ausüben.

                Auch hier gilt, dass im Einzelfall in Abhängigkeit von Schwere und Häufigkeit der Anfälle vorzugehen ist. So bestehen z.B. bei Epilepsieformen, bei denen die Anfälle ausschließlich nachts auftreten, keine Bedenken gegen eine sportliche Betätigung am Tag.

                Eignung verschiedener Sportarten bei Epilepsie auf einen Blick:

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                Das vermehrte Ausatmen bei sportlicher Betätigung ist nicht mit der Hyperventilation beim EEG zu vergleichen und löst keine Anfälle aus. Das gleiche gilt für einen erhöhten Wasser- und Kochsalzverlust durch starkes Schwitzen und verstärkte Muskeltätigkeit. Jedoch können extreme physische und psychische Belastungen, wie sie z.B. bei Leistungssport verlangt werden, das Auftreten von Anfällen begünstigen. Hier gilt es, die individuelle Belastbarkeit selbst einzuschätzen.

                Was gilt für die Aufsichtsperson?

                Bei Unfällen durch Anfälle haftet die Aufsichtsperson nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Ihre Verantwortung liegt nicht darin, jegliches Risiko von dem Betroffenen fernzuhalten. Es ist nicht möglich, einen Menschen mit Epilepsie auf Schritt und Tritt zu beaufsichtigen.

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                Epilepsie im höheren Lebensalter

                Wie häufig tritt eine Epilepsie-Erkrankung im höheren Lebensalter auf?

                Aufgrund der steigenden Lebenserwartung in der Bevölkerung sind neu entstandene Epilepsien bei älteren Menschen inzwischen häufiger als bei Kindern und Jugendlichen. Man kann von einer zweigipfligen, U-förmigen Inzidenz (erstmaliges Auftreten) sprechen: Den ersten Gipfel stellen die nach der Geburt auftretenden Epilepsien dar, die v.a. genetisch bedingt sind oder durch Hirnschäden, die bereits vorgeburtlich oder auch bei der Geburt verursacht werden. Den zweiten Gipfel bilden die Altersepilepsien. Ihre Häufigkeit nimmt etwa ab einem Alter um 50 Jahre zu.

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                Welche Ursachen können einer Altersepilepsie zugrunde liegen?

                Schlaganfälle
                Durchblutungsstörungen des Gehirns, insbesondere Schlaganfälle, sind die häufigste Ursache einer Altersepilepsie. Sie tritt bei etwa 12 bis 15 Prozent aller Schlaganfall-Patienten auf. Bei Schlaganfällen kommt es zu einem massiven Untergang von Hirngewebe, in dessen Randzonen es verstärkt zur Auslösung von Anfällen kommen kann. Insbesondere eine unvollständige Zerstörung von Hirngewebe mit Verbleib inselförmig angeordneten, gesunden Gewebes stellt ein Risiko für eine neu auftretende Epilepsie im höheren Alter dar.

                Demenz
                Erkrankungen, die mit einer Demenz einhergehen, gehen ebenfalls mit einem Verlust von Nervengewebe einher. Dieser ist allerdings nicht so umschrieben wie nach einem Schlaganfall, sonder diffuser (verstreuter). Je nach Art der Demenz-Erkrankungen werden unterschiedliche Bereiche des Gehirns stärker in die Prozesse eingebunden als andere. Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Anfallsarten. Bei der Alzheimer-Erkrankung beträgt die Inzidenz einer Epilepsie bis zu zehn Prozent.

                Krebserkrankungen
                Das Risiko von Krebserkrankungen steigt mit zunehmendem Alter, darunter auch die Bildung von Hirntumoren, wie z.B. das bösartige Glioblastom. Dieses, aber auch Metastasen anderer Tumorarten (Lungen-, Brust-, Hautkrebs), die sich im Gehirn festsetzen und dort weiter wuchern, können Anfälle auslösen.

                Medikamente

                Einige Medikamente, die bei älteren Menschen häufiger gegen andere Erkrankungen eingesetzt werden, können ebenfalls eine Epilepsie auslösen. Dazu gehören z.B. trizyklische Antidepressiva in hoher Dosierung oder Theophyllin gegen Atembeschwerden.

                Stoffwechselerkrankungen

                Insbesondere Leber- und Nierenerkrankungen können dazu führen, dass Substanzen nicht mehr regelrecht abgebaut und entsorgt werden und sich im Körper anreichern. Diese können in schweren Fällen Anfälle provozieren. Auch Unterzuckerung bei schlecht eingestelltem Diabetes mellitus oder eine Schilddrüsenunterfunktion können anfallsauslösend sein.

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                Welche Bedeutung hat die Altersepilepsie?

                Ältere Patienten stellen besondere Anforderungen an die Epilepsietherapie. Ältere Patienten sind allgemein verletzlicher als jüngere und neigen aufgrund ihres reduzierten Mineralstoffgehalts in den Knochen schneller zu Knochenbrüchen. Zusätzlich können enzyminduzierende Antiepileptika den Mineralstoffgehalt senken, was bei der Wahl des Antiepileptikums zu berücksichtigen ist. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko für Blutungen im Gehirn infolge von Verletzungen, da die Gefäßwände an Elastizität verlieren.

                Ältere Patienten erholen sich von epileptischen Anfällen schlechter als jüngere: Die so genannte postiktale Phase (Phase nach einem Anfall) kann bei ihnen mehrere Tage dauern, während es bei jüngeren Epilepsie-Patienten meist nur Minuten bis Stunden sind.

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                Was ist bei der Epilepsie-Behandlung älterer Menschen zu beachten?

                Eine im Erwachsenenalter auftretende Epilepsie erfordert zunächst eine umfassende diagnostische Untersuchung: Welche Ursache liegt der Eilepsie zugrunde, kann die anfallsauslösende Erkrankung therapiert werden oder besteht die Möglichkeit, Medikamente, die eine Epilepsie verursachen können, zu ersetzen bzw. abzusetzen?

                Dies sind nur einige der Fragen, die beantwortet werden müssen. Oft gibt es Gründe, eine Epilepsie im höheren Alter schon nach dem ersten Anfall zu behandeln.

                Bei der Epilepsie-Therapie selbst sind bei älteren Patienten oft zusätzliche Aspekte zu beachten. Viele Patienten in höherem Alter leiden an weiteren Erkrankungen, die eine medikamenöse Therapie notwendig machen. Somit kann es zu Wechselwirkungen dieser Medikamente mit dem verabreichten Antiepileptikum kommen. Zudem sind die im Alter meist vorkommenden symptomatischen Anfallsleiden nicht immer so gut zu behandeln wie idiopathisch-generalisierte Epilepsien, die bei jüngeren Patienten häufiger vorkommen.

                Ist die Diagnose unsicher, kann ein Breitspektrum-Antikonvulsivum (Valproat, Lamotrigin, Topiramat, Levetiracetam oder Zonisamid) eingesetzt werden. Mit Medikamenten wie Valproat, Gabapentin, Levetiracetam und Pregablin ist eine schnelle Einstellung möglich. Oft reicht eine relativ geringe Dosierung aus.

                Im Alter verändert sich die Verstoffwechselung (Pharmakokinetik) der Antiepileptika. Die Nierenfunktion nimmt ab und somit auch die Ausscheidung nierengängiger Substanzen. Die Metabolisierung in der Leber ist eine andere als im jüngeren Lebensalter und die Eiweißbindung des Medikamentes ist reduziert. Die veränderte Pharmakokinetik ist bei der Dosierung des ausgewählten Antiepileptikums zu berücksichtigen, damit es nicht zu Intoxikationen kommt.

                Ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Epilepsietherapie ist die Compliance (Therapietreue) des Patienten. Diese nimmt im Alter häufig ab. Eine Ursache kann der zunehmende Abbau der kognitiven Leistungsfähigkeit sein: Ältere Patienten vergessen die Einnahme einfach oder durchschauen die komplexen Therapieschemata nicht. Dann können Einnahmehilfen (z.B. Dosierboxen, s.o.) besonders hilfreich sein.

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                Epilepsie-Verletzungen und Todesursachen/SUDEP

                Haben Epilepsie-Patienten eine geringere Lebenserwartung?

                Epilepsien setzen die Lebenserwartung betroffener Menschen herab; der Grad hängt allerdings vom Epilepsietyp und von der Ursache der Epilepsie ab. So ist die Mortalität unter Menschen mit idiopathischer Epilepsie im ersten Jahrzehnt der Erkrankung etwa 1,6 mal höher als in der Normalbevölkerung (bestimmt anhand der Zahl der Todesfälle eines bestimmten Zeitraums auf die Gesamtbevölkerung bezogen, sog. SMR = standardisierte Mortalitätsrate), unter Betroffenen mit symptomatischer Epilepsie beträgt sie etwa das Dreifache. Dies kann zu einer Herabsetzung der Lebenserwartung um 2-10 Jahre führen.

                Eine Übersicht über Einflussfaktoren und die Höhe der SMR gibt die folgende Tabelle:

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                Was sind die Ursachen für die statistisch verkürzte Lebenserwartung?

                Grunderkrankung (symptomatische Epilepsie)
                Epileptische Anfälle und auch die Epilepsie selbst können als Symptom, also als Anzeichen einer Grunderkrankung angesehen werden. So kann der symptomatischen Epilepsie beispielsweise ein bösartiger Hirntumor, eine prozesshaft verlaufende Stoffwechselerkrankung oder eine Fehlbildung des Gehirns zugrunde liegen, die aufgrund ihrer ungünstigen Prognose zu einem vorzeitigen Tod des Patienten führen können.

                Anfallsgeschehen
                Der Tod als direkte Auswirkung eines epileptischen Anfalls kommt aufgrund der guten Behandlungsmöglichkeiten selten vor. Am häufigsten ist er Folge eines Grand mal-Status. Dessen Letalität (Sterblichkeit = Zahl der Todesfälle im Verhältnis zur Häufigkeit eines Grand mal-Status) liegt zwischen 5 und 25 Prozent. Sie wird durch die Grunderkrankung, den Allgemeinzustand des Patienten, die Dauer des Grand mal-Status und die Art der Akut-Therapie beeinflusst. Todesursachen sind v.a. Herzrhythmusstörungen, respiratorische Komplikationen, Hirnödem und Hirnschwellung, Hypoxie (Sauerstoffmangel) und Azidose (Übersäuerung). Nach dem Grand mal-Status können hypoxämische Hirschäden (Schäden aufgrund des Sauerstoffmagels), Herz-Lungen-Komplikationen, Leberversagen und Gerinnungsstörungen weiterhin eine Gefahr für den Patienten darstellen.

                Folgen eines Anfalls
                Ein Sturz aus der Höhe, Ertrinken beim Schwimmen (oder in der Badewanne), Hirnquetschungen und Hirnblutungen nach einem Sturz, Ersticken durch Verlegen der Atemwege oder Verlust des Orientierungsvermögens im Straßenverkehr können ebenfalls unmittelbare Todesursachen als Folgen eines vergleichsweise milden Anfalls sein.

                Plötzlich unerklärlicher Tod (SUDEP)
                s.u.

                Suizid
                Selbsttötungsversuche sind bei Epilepsie-Patienten mehr als 5-mal häufiger als in der Normalbevölkerung, vollendete Suizide 3- bis 4-mal häufiger. Sie werden oft mit einer Überdosierung der verordneten Medikamente durchgeführt.

                Ursachen für die Selbsttötungsversuche können Verzweiflung über eine therapieresistente Epilepsie, soziale Zurückweisung, Partnerschaftsprobleme oder gleichzeitig bestehende psychische Störungen sein.

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                Was bedeutet SUDEP?

                SUDEP steht für "sudden unexpected death in epilepsy" und bezeichnet einen plötzlichen unerwarteten Tod bei Epilepsie. Solche unerwarteten Todesfälle treten aus einem ansonsten weitgehend normalen Gesundheitszustand ohne erkennbare Ursache auf. Die Häufigkeit von SUDEP-Fällen wird in Deutschland mit ca. 600 bis 1000 pro Jahr geschätzt. Im jungen Erwachsenenalter ist ein SUDEP die häufigste Todesursache bei Epilepsie-Patienten.

                Als führende Selbsthilfe-Organisation in Großbritannien und auch international beschäftigt sich "Epilepsy bereaved" mit SUDEP und anderen mit Epilepsie im Zusammenhang stehenden Todesfällen. In Zusammenarbeit mit führenden Experten auf diesem Gebiet hat "Epilepsy bereaved" sich das Ziel gesetzt, mehr Informationen zu Todesfällen bei Epilepsie-Patienten zu erhalten.

                www.sudep.org

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                Wie kommt es zu einem SUDEP?

                Man geht heute davon aus, dass SUDEP-Fälle auf Einflüsse von Anfällen auf das vegetative Nervensystem (kontolliert autonom die Vitalfunktionen des Körpers) zurückzuführen sind. So kann es im Verlauf von epileptischen Anfällen zu erheblichen Veränderungen der Herzfrequenz (Beschleunigung und auch Verlangsamung bis hin zum Herzstillstand) und zu einer Störung der Atemregulation kommen. Möglicherweise spielen auch direkte Einflüsse der epileptischen Aktivität auf die Lunge eine Rolle (neurogenes Lungenödem). Die meisten Patienten versterben im Schlaf.

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                Wer ist besonders SUDEP-gefährdet?

                Folgende Faktoren tragen dazu bei, das Risiko eines SUDEP zu erhöhen:

                • Fokale Epilepsien
                • Zusätzliches Vorliegen neurologischer Defizite oder einer Behinderung
                • Früher Epilepsiebeginn
                • Medikamentöse Polytherapie
                • Häufige Wechsel der Medikation
                • Unzureichende Compliance bei der Medikamenteneinnahme

                Vorliegen generalisiert tonisch-klonischer Anfälle

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                Wie kann das Risiko eines SUDEP vermindert werden?

                Der einzige bisher nachgewiesene Faktor, der das SUDEP-Risiko reduziert, ist eine optimierte Therapie, welche die Anfälle vollständig unterbindet. Es gibt aber zusätzliche Faktoren, die zu einer Risiko-Minimierung beitragen können. Dazu gehören:

                • Das Befolgen der ärztlichen Anweisungen zur Medikamenteneinnahme
                • Eine regelmäßige Medikamenteneinnahme
                • Das Schlafen in Rückenposition und die Verwendung kleiner Kissen
                • Das Schlafen im Beisein einer weiteren Person

                Spricht der Epilepsie-Patient nicht auf die ersten beiden medikamentösen Behandlungen an (sog. Pharmakoresistenz), ist bei fokalen Epilepsien ein epilepsiechirurgischer Eingriff in Betracht zu ziehen. Dieser kann das Risiko unerwarteter Todesfälle bei Epilepsie-Patienten mindern.

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